Es besteht eine Sportversicherung zwischen:
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Köln
und dem
Landesbetriebssportverband Niedersachsen e.V.
Habighorster Weg 12a, 29348 Eschede
Versichert sind auf obligatorischer Basis alle aktiven und passiven Mitglieder der Betriebssportgemeinschaften, bzw. Freizeitgruppen, die durch den jeweiligen Betriebs-/Freizeitsportverband oder direkt Mitglied im LBSVN sind.
Der Versicherungsumfang besteht obligatorisch, d.h. ohne vorherige namentliche Nennung der Mitglieder der Betriebs-/Freizeitsport- gemeinschaften als versicherte Person unter der Voraussetzung, dass alle aktiven und passiven Mitglieder der Zahl nach auch ordnungsgemäß - durch Abgabe des jährlichen Bestandserhebungsbogens - dem LBSVN gemeldet sind.
ACHTUNG !
Der HDI-GERLING-Konzern behält sich im Schadenfall eine Überprüfung vor.
Es muß also auch jeweils eine rechtzeitige Meldung aller Mitglieder an den LBSVN sichergestellt sein.
Verhalten im Schadenfall :
Im Schadenfall meldet die Betriebs-/Freizeitsportgemeinschaft mittels der speziellen Schadenanzeige (beim LBSVN erhältlich) den Unfall möglichst umgehend dem LBSVN direkt.
Dieser prüft die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Schadenanzeige und leitet sie, verbunden mit dem Vermerk, dass Versicherungsschutz besteht, an den HDI-Gerling-Konzern weiter.
Weiterer Schriftwechsel erfolgt direkt zwischen dem HDI-Gerling-Konzern und der jeweiligen Betriebs-/Freizeitsportgemeinschaft bzw. dem Verletzten.
Todesfälle sind innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall schon angezeigt war. Tel.: ( 0221 ) 144 - 25 59, Fax: (0221) 144 - 47 57.
Eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit (Invalidität) als Unfallfolge muss innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, eingetreten sein, sie muss vor Ablauf einer Frist von weiteren 3 Monaten nach dem Unfalljahr ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Landesbetriebssportverband Niedersachsen e.V.
Vorstand